Wir sind offiziell zugelassener Lieferant
für das EU-Schulprogramm

Gratis Obst, Gemüse und Milch
für bayerische Grundschulen & Kindergärten


EU-Schulprogramm
für bayerische Grundschulen & Kindergärten
Was sind die Vorteile des EU-Schulprogramms?

  • Kostenloses Bio-Obst und Gemüse für Grundschulen und Förderschulen
    (Jahrgangsstufen 1 bis 4) sowie Kindergärten und Häuser für Kinder
    ( Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt; Stichtag 1. August vgl. Merkblatt).
  • Direkte Anlieferung an die Schulen & Kindergärten
  • Unbürokratische Abwicklung
  • Keine lange Bindung 

Was müssen Sie für die kostenlose Belieferung tun?

Vor jedem Bewilligungszeitraum: 

  • Bis spätestens eine Woche vor Beginn des jeweiligen Bewilligungszeitraumes
    beim BioGut Wallenburg anmelden - durch Liefervereinbarung.
     

Während des Bewilligungszeitraums:

  • Obst und Gemüse kostenlos verteilen
  • Lieferscheine vor Ort unterschreiben! und unserem Fahrer wieder mitgeben,
    Das zweite Exemplar ist für Ihre Unterlagen und muß 6 Jahre aufbewahrt werden!
  • Das Schulfruchtposter im Schulgebäude aufhängen

Nach dem Bewilligungszeitraum

  • Gesamtaufstellung, die Lieferbestätigung der gelieferten Obst- und Gemüsemengen bzw. Milchmengen unserem Fahrer mitgeben - die Lieferbestätigung bekommen Sie von uns automatisch geliefert oder per E-Mail zugesendet.

Sie haben die Möglichkeit zu jedem Quartal anzufangen bzw. aufzuhören.

Wie sehen die Bewilligungszeiträume aus?

  • Vom 01. August bis 31. Oktober
  • Vom 01. November bis 31. Januar
  • Vom 01. Februar bis 30. April
  • Vom 01. Mai bis 31. Juli

Aufgabe der Schule/ Kindergarten

Aufgabe der Einrichtung, die Ausgabe der Lebensmittel an die förderberechtigten Kinder ab drei Jahren in flankierende Maßnahmen einzubetten. Dazu gehört verpflichtend die Umsetzung der entsprechenden Inhalte des Programms "Voll in Form" (gemeinsames Schulfrühstück u.a.) bzw. des "Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes" mit dem Ziel, Kindern die Vielfalt und den Wert von Obst und Gemüse nahezubringen und so gesunde Ernährungsgewohnheiten zu fördern. Zusätzlich ist der Besuch eines Bauernhofes oder Gartenbaubetriebes empfehlenswert

Was ist das EU-Schulprogramm?

Das Eu-Schulprogramm ist eine Initiative der Europäischen Union und wurde bereits in mehreren deutschen Bundesländern erfolgreich eingeführt. Die Ziele dieses Programms sind es die Wertschätzung von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in Kindergärten und Häusern für Kinder (Stichtagsregelung) erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst, Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukte. Das EU-Schulprogramm wird aus Landes- und EU-Mitteln finanziert.

Dies geschieht durch eine regelmäßige Belieferung von Grundschulen & Kindergärten mit frischen Lebensmitteln mittels eines anerkannten und zertifizierten Schulfruchtlieferanten.

Das BioGut Wallenburg GmbH & Co KG  ist offiziell zugelassener EU Schulprogramm Lieferant und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir liefern ausschließlich hochwertige und saisonale Bio-Produkte und gehen ganz auf Ihre Wünsche ein.


Wie sieht eine Belieferung/ Liefermenge aus?

Anzahl und Liefermengen für Obst, Gemüse und Milch pro Woche

100 g Obst und Gemüse pro Kind

200 ml Milch pro Kind
wir liefern nur H-Milch aus Aufgrund der Einhaltung der Kühlkettenpflicht 

Einrichtungen unterliegen bei der Annahme bzw. Abgabe von Milch und Milchprodukten im EU-Schulprogramm grundsätzlich dem Lebensmittelrecht (insbesondere Einhaltung der Kühlkettenpflicht). Vor der Teilnahme am ESP-Programm bzw. vor Beginn der Lieferung wird daher dringend empfohlen, sich mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung in Verbindung zu setzen.

Wir liefern in umweltfreundlichen Mehrwegkisten!


Wie oft werde ich beliefert?

Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich 1 x die Woche - außer in den Schulferien.  Die genaue Anzahl der Lieferungen pro Quartal gibt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Abteilung Förderwesen und Fachrecht vor dem jeweiligen Quartal bekannt! Auch die Kindergärten werden nur  während der Schulzeit beliefert - nicht in den Ferien .


Weitere Informationen und Anträge unter:
http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/154596/index.php

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Peggy Schurig gerne zur Verfügung - 08025-996465


Mit erntefrischen Grüßen

Andreas Berger

 



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